DSGVO bei KI
Beim Einsatz von KI gelten die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa Namen, E-Mails oder Personaldaten.
Wichtig sind eine Rechtsgrundlage, ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter, Transparenz gegenüber Betroffenen und möglichst eine Verarbeitung in der EU.
Praktisch heißt das: Vor dem Einsatz klären, welche Daten in welches System fließen – und sensible Daten nur mit klarer Vereinbarung verarbeiten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Betrieb nutzt ein KI-Tool mit EU-Rechenzentrum und AV-Vertrag, um Kunden-E-Mails zu sortieren.
Den Zusammenhang erklären wir ausführlich in der Themenwelt KI-Beratung im Mittelstand.
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